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   BFH, 22.11.2000 - IX B 87/00   

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https://dejure.org/2000,10414
BFH, 22.11.2000 - IX B 87/00 (https://dejure.org/2000,10414)
BFH, Entscheidung vom 22.11.2000 - IX B 87/00 (https://dejure.org/2000,10414)
BFH, Entscheidung vom 22. November 2000 - IX B 87/00 (https://dejure.org/2000,10414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksveräußerung - Aufschiebende Bedingung - Bebauungsplan - Zinsen - Sonstige Einkünfte - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • Judicialis

    EStG § 20; ; EStG § 22 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.10.1998 - X R 96/96

    Zinsen bei Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BFH, 22.11.2000 - IX B 87/00
    Damit ist das FG nicht von der BFH-Rechtsprechung abgewichen, nach der langfristig gestundete Entgelte selbst bei einem ausdrücklichen Ausschluß einer Verzinsung durch die Vertragsparteien in einen steuerbaren Zinsanteil und einen nicht steuerbaren Tilgungsanteil aufzuteilen sind (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1986 IV R 222/84, BFHE 149, 149, BStBl II 1987, 553; vom 26. November 1992 X R 187/87, BFHE 170, 98, BStBl II 1993, 298; vom 28. Oktober 1998 X R 96/96, BFHE 187, 450, BStBl II 1999, 217).
  • BFH, 26.11.1992 - X R 187/87

    Wiederkehrende Leistungen in schwankender Höhe nur mit Zinsanteil steuerbar

    Auszug aus BFH, 22.11.2000 - IX B 87/00
    Damit ist das FG nicht von der BFH-Rechtsprechung abgewichen, nach der langfristig gestundete Entgelte selbst bei einem ausdrücklichen Ausschluß einer Verzinsung durch die Vertragsparteien in einen steuerbaren Zinsanteil und einen nicht steuerbaren Tilgungsanteil aufzuteilen sind (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1986 IV R 222/84, BFHE 149, 149, BStBl II 1987, 553; vom 26. November 1992 X R 187/87, BFHE 170, 98, BStBl II 1993, 298; vom 28. Oktober 1998 X R 96/96, BFHE 187, 450, BStBl II 1999, 217).
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 222/84

    1. Schein-KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft - 2. Zur steurlichen

    Auszug aus BFH, 22.11.2000 - IX B 87/00
    Damit ist das FG nicht von der BFH-Rechtsprechung abgewichen, nach der langfristig gestundete Entgelte selbst bei einem ausdrücklichen Ausschluß einer Verzinsung durch die Vertragsparteien in einen steuerbaren Zinsanteil und einen nicht steuerbaren Tilgungsanteil aufzuteilen sind (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1986 IV R 222/84, BFHE 149, 149, BStBl II 1987, 553; vom 26. November 1992 X R 187/87, BFHE 170, 98, BStBl II 1993, 298; vom 28. Oktober 1998 X R 96/96, BFHE 187, 450, BStBl II 1999, 217).
  • BFH, 26.04.1977 - VIII R 2/75

    Entgelt für bindendes Kaufangebot über ein Grundstück als Einnahme im Sinne von §

    Auszug aus BFH, 22.11.2000 - IX B 87/00
    Dadurch ist es nicht von dem Urteil des BFH vom 26. April 1977 VIII R 2/75 (BFHE 122, 271, BStBl II 1977, 631) abgewichen, nach dem das Entgelt, das ein Grundstückseigentümer dafür erhält, dass er ein für eine gewisse Zeit bindendes Kaufangebot über ein Grundstück abgibt, eine Einnahme i.S. von § 22 Nr. 3 EStG darstellt.
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